Der Verein führt den Namen: Sporterleben-Nordhorn
(Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt nach der Eintragung den Namenszusatz „e.V.“)
Er hat seinen Sitz in: 48531 Nordhorn
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Wir unterstützen überwiegend durch sportliche Veranstaltungen und sonstiger
Veranstaltungen Menschen mit verkürzter Lebenserwartung und schweren
Krankheitsverläufen, primär im Bereich Kinder- und Jugendhospiz. Hier sehen wir in unserer
Gesamtmotivation des Vereins den Handlungsbedarf. Ebenfalls sollen regionale Unternehmen
mit einer Bedürftigkeit bedacht werden. Zweck des Vereins ist die Förderung der oben
aufgeführten Institutionen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist
selbstlos tätig. Er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der
Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der
Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in
die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Die Vorsitzenden
und der Kassenwart vertreten den Verein. Auch zugehörige Mitglieder dürfen nach
Rücksprache mit den Vorsitzenden entscheiden.
Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die
Führung seiner Geschäfte. Dazu zählen Mitgliederaufnahmen sowie die Vorbereitung der
Mitgliederversammlungen.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden
Angelegenheiten:
a) Änderungen der Satzung
b) Absprache der Veranstaltungen für das anstehende Jahr
Nordhorn, den 01.03.2021